Unsere Schule möchte Kindern und Jugendlichen einen geschützten Raum bieten, in dem sie sich angstfrei und lebensfroh entwickeln und lernen können. Dazu wollen wir Bedingungen schaffen, die das Risiko, dass Menschen hier Gewalt erleben, verhindern.

Dafür haben wir ein Schutzkonzept zur Gewaltprävention entwickelt.

Indem man einsetzt im richtigen Moment mit dem, was gerade in den Fähigkeiten, den Anlagen des Kindes liegt, bringt man dieses dazu, dass dasjenige was da einsetzt, dem Kinde für das ganze Leben hindurch ein Erfrischungsquell ist.

Rudolf Steiner, 1921

 

Die Freie Waldorfschule Magdeburg wurde im Herbst 1990 als erste freie Schule in Magdeburg gegründet. Entstanden aus den gesellschaftlichen Umbruchsimpulsen der Wendeereignisse wurde damit der Wunsch von Eltern und Lehrern nach einer kindgemäßen Pädagogik noch zu DDR-Zeiten realisiert. Im August 2005 erfolgte die Gründung der Freien Waldorfschule Harzvorland.

Die Freien Waldorfschulen Magdeburg und Harzvorland erfüllen als Schulen in freier Trägerschaft den öffentlichen Bildungsauftrag. Unsere Schulen bieten allen Schulangehörigen einen überschaubaren Lebens- und Erfahrungsraum, in dem Kinder und Jugendliche individuelle Zuwendung, Hülle und Geborgenheit finden.

Der Lehrplan der Waldorfschule ist ausgerichtet an den altersspezifischen Entwicklungsmöglichkeiten der Schüler. Daher umfasst der Schulbesuch 12 Jahre; vom 7. Lebensjahr bis zum Beginn des Erwachsenenalters.

Nach der 12. bzw. 13. Klasse können folgende Abschlüsse (entsprechend der Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 5.2.1999 in der Fassung vom 25.7.2012 und der Verordnung vom 22.7.2005) erworben werden:

  • Hauptschulabschluss
  • Realschulabschluss als Grundlage für berufs- und studienqualifizierende Bildungsgänge und der Erweiterte Realschulabschluss als Berechtigung zum Eintritt in die 10. Klasse des Gymnasiums oder in unser 13. Schuljahr. Die Schüler der 12. Klasse legen dazu die gleichen Prüfungen ab wie Schüler an Sekundarschulen.
  • Abitur 
    • Die Abiturprüfung an den Waldorfschulen in Sachsen-Anhalt folgt einer eigenen, zuletzt 2012 neu gefassten Verordnung, die eine Vereinbarung der KMK (Kultus-Minister-Konferenz) über das Abitur an Waldorfschulen umsetzt. Danach kann in die Abiturklasse (13. Klasse) einer Waldorfschule gehen, wer zuvor den erweiterten Realschulabschluss in Klasse 12 einer Waldorfschule erworben hat. Nachdem bis zur 12. Klasse die volle Bandbreite aller Fächer im Waldorflehrplan unterrichtet wurde, fokussieren sich Unterricht und Prüfung nun auf nur noch acht Fächer.
    • Vier davon – der „Prüfungsblock A“ – werden schriftlich geprüft und fast dreimal so hoch bewertet wie die anderen. Dazu gehören verpflichtend Mathematik, Geschichte, eine Fremdsprache (in der Regel Russisch) und Deutsch oder eine Naturwissenschaft. Im Prüfungsblock A kann außerdem eine besondere Lernleistung eingebracht werden, z. B. bei Teilnahme an einem Bundeswettbewerb. 
    • Zum Prüfungsblock B gehört dann die andere Fremdsprache (in der Regel Englisch), die erste Naturwissenschaft oder Deutsch - je nachdem, was im Block A gewählt wurde -, Kunst oder Musik (wir haben uns für Kunst entschieden) und ein achtes Abiturfach – bei uns eine zweite Naturwissenschaft. In Magdeburg haben wir uns für die Fächer Biologie und Physik entschieden – die insgesamt übersichtliche Schülerzahl in der Abiturklasse lässt keine weiteren Wahlmöglichkeiten zu.
    • Von den vier mündlichen Prüfungsfächern können zwei durch die Bewertung der Leistungen im letzten Halbjahr anerkannt werden. Für alle anderen Fächer gilt: Allein die Prüfungsleistung zählt. 
    • Dies mag den ein oder anderen erschrecken, weil er einen „schlechten Tag“ fürchtet. Die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass die Prüfungsleistungen durchaus den Erwartungen und Vorleistungen entsprechen. Insgesamt konnten unsere Schüler in den letzten Jahren sehr erfreuliche Durchschnitte erzielen.
    • Die Prüfungen werden unter Vorsitz des Landesschulamtes durchgeführt. 
    • Wer das Abitur knapp verfehlt, weil er mit einem speziellen Fach auf Kriegsfuß steht, kann prüfen lassen, ob es für den schulischen Teil der Fachhochschulreife ausreicht. Dafür werden nur sieben Fächer gezählt, die zweite Fremdsprache, die zweite Naturwissenschaft oder Kunst können bei der Bewertung ausgelassen werden. Deutsch, Geschichte und Mathematik sind jedoch „unverzichtbar“. Diese Regelung gilt erstmals 2012/13.
  • Vorzeitiger Abgang Verlässt ein Schüler die Schule vorzeitig, kann er durch Feststellungsprüfung am Ende der 10. Klasse den Hauptschulabschluss und am Ende der 11. Klasse den Realschulabschluss erwerben.

Als Jahresarbeit in der 12. Klasse entstand mit Unterstützung von Herrn Preuschoft dieser Film von Benjamin Gruber.