Frisch und lecker

Nach 26 Schuljahren mit warmer Mittagsversorgung aus Großküchen, zuletzt immerhin teilweise aus der Bioküche des Waldorfkindergartens, aber immer noch in Warmhaltebehältern und mit durch die Verteilmöglichkeiten eingeschränkter Vielfalt, konnten wir im August 2016 im neuen Gemeinschaftshaus endlich unsere eigene Schulküche eröffnen. Unser Küchenteam zaubert hier seitdem schultäglich vielfältige Menüs in Sternequalität – mit Salaten und Antipasti, Hauptgang mit oft wählbaren Komponenten und mit Nachtisch, Obst oder Kuchen zum Schluss. Wir legen Wert auf Frische und Komponenten, die auch für Kinder und Kollegen mit besonderen Bedürfnissen (Unverträglichkeiten, Veganer usw.) immer eine vollwertige Mahlzeit ermöglichen. Wir achten weiterhin auf die Auswahl biologischer und regionaler Produkte, soweit sie verfügbar und bezahlbar sind.

Die Begeisterung unter Schüler/innen und Mitarbeiter/innen ist groß. Die Zahl der durchschnittlichen Essenteilnehmer ist von ca. 310 im Schuljahr 2015/16 auf ca. 420 gestiegen. "Besser als im Urlaubshotel" kann man oft hören.

Für Hortkinder wird ein Pauschalvertrag angeboten. Alle anderen können mit einem Chip bezahlen und sich ohne An- und Abmeldung täglich für das Essen entscheiden. Die Einsparung eines aufwändigen Abrechnungsmanagements kommt dem günstigen Preis zugute.

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0391-611619-500

Alle Hortkinder schließen für die Essensversorgung einen Pauschalvertrag ab. Für die älteren Schüler ab Klasse 7 kann ein Essensvertrag abgeschlossen werden; das Essen wird dann bargeldlos mit einem Chip bezahlt. Er dient als Zahlungsmittel an der Ausgabetheke.

Schüler ab Klasse 7 und Mitarbeiter der Schule können einen solchen Chip im Schulbüro beantragen. Auf den Chip wird ein Pfand von 15,00 € gebucht. Der Chip bleibt gültig bis zur Rückgabe. Bei Verlust kann ein neuer Chip beantragt werden, in diesem Fall wird das Pfand erneut fällig. Das Guthaben kann übertragen werden. Bei endgültiger Rückgabe werden ein etwaiges verbliebenes Guthaben sowie das Pfand ausgezahlt.

Das Guthaben kann per Banküberweisung IBAN DE91 4306 0967 0025 0632 04 (GLS-Bank) aufgeladen werden. Die entsprechenden Kontodaten sowie die 7-stellige Vertragsnummer (als Verwendungszweck!) entnehmen Sie dem von uns gegengezeichneten Vertrag oder direkt vom Essen-Chip.

Hinweise zum Essen-Chip

Der Chip ist einsehbar unter https://www.opc-asp.de/fws-md/

Bitte Kartennummer und Passwort (Nachnahme des Kindes) eingeben, anschließend muss man ein eigenes Passwort vergeben.

Hier können Sie Ihren aktuellen Kontostand sowie die Essenhistorie einsehen.

Der Speiseplan ist ebenfalls im System einsehbar.

 

Für die Klassen 1 bis 3 wird das Essen ins Unterstufenhaus gebracht und kann in der vertrauten Atmosphäre der Horträume eingenommen werden.

Für alle anderen steht der neue Speisesaal mit 180 Plätzen zur Verfügung. Das Essen kann an einem Warmhaltebüffet selbst entnommen werden, so dass jeder entscheidet, wieviel wovon gegessen werden soll. Auch sollen einzelne Komponenten teilweise wählbar sein.

In der Kalkulation einer Schulküche haben wir keine eigenen Erfahrungen und müssen hoffen, dass alles so aufgeht, wie wir es geplant haben. Allerdings haben wir uns Anregungen und Hilfestellungen aus anderen Waldorfschulen (Halle, Chemnitz, Hannover, Kassel) geholt.

Den Essenpreis einer Großküche, die mit Arbeitskräften im Niedriglohnbereich arbeitet, können wir nicht halten. Wir rechnen mit 3,50 € je Mahlzeit und liegen damit im Vergleich zu anderen Schulen mit eigener Küche am untersten Rand der Preisgestaltung. Für die Hortkinder ist in diesem Preis die zusätzliche Vesper am Nachmittag enthalten, wenn sie (bzw. ihre Eltern) einen Pauschalvertrag abschließen.

Für die Bestellung und Bezahlung des Schulessens der Freien Waldorfschule Magdeburg gilt das folgende Bestell- und Abrechnungssystem:

1. Hortkinder – Schultage

Für Hortkinder wird ein Pauschalvertrag angeboten. Zum Jahrespreis von 702 €, zahlbar in 12 Monatsraten von je 58,50 €, erhalten die Kinder an jedem Schultag (Montag bis Freitag) ein Mittagessen und eine kleine Vespermahlzeit. In der Kalkulation ist berücksichtigt, dass die Kinder ca. 5 Tage im Jahr auf Wandertagen oder Klassenfahrt sind. Kann ein Kind die Schule zusammenhängend an mehr als 10 Schultagen nicht besuchen, wird der Essenpreis auf Antrag für jeden weiteren nicht besuchten Schultag um 3,50 € ermäßigt. Der Pauschalbeitrag wird durch Lastschrift eingezogen.

2. Hortkinder – Ferienhort

Wenn das Essen in den Schulferien genutzt wird, beträgt der Essenpreis für Mittagessen und Vesper zusammen täglich 3,90 €. Die Anmeldung sollte spätestens eine Woche vor Ferienbeginn erfolgen, das Büro erstellt dann die Rechnung.

3. Hortkinder mit Anspruch auf Unterstützung

Für Hortkinder mit Anspruch auf Unterstützung (Bildungs-und Teilhabepaket) übernimmt die Stadt Magdeburg bzw. die Wohnsitzgemeinde die Kosten und rechnet direkt mit unserer Küche ab. Dafür wird ein Essenvertrag geschlossen, das Mittagessen wird direkt über die Bildungskarte bzw. die Wohnsitzgemeinde abgerechnet und die Vespermahlzeiten werden in einem Pauschalbetrag von 6,00 € monatlich per Einzugsermächtigung eingezogen.

4. Ältere Schüler und Mitarbeiter

Für ältere Schüler und Erwachsene beträgt der Essenpreis (nur Mittagessen) 3,90 €. Dieser Preis gilt auch für Hortkinder, die nicht täglich mitessen und keinen Pauschalvertrag haben (z.B. 6. Klasse). Der Essenpreis wird direkt an der Essenausgabe mit einem Bezahlchip (Schlüsselanhänger) entrichtet, der durch Überweisung jeweils nach Bedarf aufgeladen werden kann. Eine Vorbestellung ist nicht erforderlich. Wer seinen Bezahlchip dabei (und ausreichend aufgeladen) hat, kann essen.

Für Schüler bis zur 8. Klasse, die einen Essenchip besitzen und die Ganztagsbetreuung besuchen, kann ein Vespervertrag für 8,50 € mit Einzugsermächtigung abgeschlossen werden.

5. Ältere Schüler mit Anspruch auf Unterstützung

Auch für ältere Schüler mit Anspruch auf Unterstützung (Bildungs- und Teilhabepaket) übernimmt nach Schließung eines Essenvertrages die Stadt Magdeburg bzw. die Wohnsitzgemeinde die Kosten und rechnet direkt mit unserer Küche ab.