Geschäftsordnung des Eltern-Lehrer-Kreises (ELK)

beschlossen durch den ELK am 15. Juli 2007 und zuletzt geändert am 18.05.2022.

Grundlagen

a) Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der jeweils gültigen Fassung
b) Satzung der Freien Waldorfschule Magdeburg e.V. in der jeweils gültigen Fassung
c) Schulordnung der Freien Waldorfschule Magdeburg e.V. in der jeweils gültigen Fassung

(1) Status des ELK innerhalb der Schule

Der ELK ist die anerkannte Interessenvertretung der Eltern. Sie stellt das Verbindungsglied zwischen den Eltern und der Schule dar und sichert deren Kommunikationsfluss.

(2) Mitglieder des ELK

Der ELK besteht aus gewählten Vertretungen der Klassenelternschaften und des pädagogischen Teams.
Er setzt sich aus  mindestens einer Elternvertretung der jeweiligen  Klassen 1-12 und mindestens drei Vertretungen des pädagogischen Kollegiums zusammen
Die Elternvertretungen werden auf dem ersten Elternabend einer jeden Klasse durch die Klassenelternschaft für die Dauer von zwei Schuljahren gewählt. Die Vertretungen sollen nur in einer Klassenstufe kandidieren. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.
Die Vertretung des pädagogischen Teams wird durch das Kollegium zu Beginn des Schuljahres für die Dauer von zwei Schuljahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Im begründeten Fall kann der ELK Mitglieder ausschließen. Gründe liegen z.B. in der Durchsetzung von Eigeninteressen im Amt, Verstoß gegen die Schulordnung und / oder Geschäftsordnung des ELK vor. Es bedarf eines Beschlusses. Nähere Regelungen zur Beschlussfassung regelt Punkt 4.
Bei personengebundenen und internen Angelegenheiten sind die Mitglieder des ELK zu Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.
Für nachweislich kontinuierliche Mitarbeit im ELK werden die zu leistenden Arbeitsstunden gemäß geltender Beitragsordnung anerkannt.

(3) Aufgaben des ELK

Er unterstützt durch seine Mitglieder die Elternarbeit in den Klassen und ist bereit, Anregungen und Wünsche der Elternschaft entgegenzunehmen und in den ELK zu tragen sowie bei Anfragen zu vermitteln.

Er wirkt aktiv bei der Gestaltung des Schullebens mit.

Der ELK hat beratende und empfehlende Funktion bei Entscheidungsfindungen und unterstützt die Gremien bei der Meinungsbildung. Er arbeitet mit, bei der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, sowie bei der Schärfung des Schulprofils und bei der Gestaltung von Schulveranstaltungen (Sommerfest, Tag der offenen Tür, Monatsfeier, Schulmesse).

Er arbeitet mit Gremien innerhalb und außerhalb der Schule zusammen.

Der ELK führt eine Mitglieder- und Ämterliste für das laufende Schuljahr. Wenn in der Ämterliste noch nicht näher benannt, sind die Sprecherin und der Sprecher des ELK Ansprechpersonen für die Kreise und Gremien. Näheres regelt Punkt (5).

Der ELK kann Vorschläge für die Elternvertretung zur Wahl in den Vorstand unterbreiten. Er leitet die Wahl des Vorstandes in der Mitgliederversammlung.

Die Aufgaben des ELK können in Arbeitsgruppen bearbeitet werden. Die Besetzung der Arbeitsgruppen erfolgt nach dem Prinzip der dynamischen Delegation. Je nach Thematik und Zielstellung kann die Arbeit der Arbeitsgruppe befristet sein. Die Mitwirkung von Eltern aller Klassenstufen sowie Lehrkräften ist unabhängig von einer Wahl in den ELK möglich.

(4) Sitzungen des ELK

Turnus / Ort:

Der ELK tagt  mindestens einmal im Monat. Die Ferien sind ausgenommen. Die Termine für das gesamte Schuljahr werden spätestens am Anfang des Schuljahres  festgelegt und im Internet bzw. Mittwochsblatt bzw. Internet regelmäßig bekannt gegeben.
Die Sitzungen sind öffentlich. Bei personengebundenen und internen Angelegenheiten sind die Mitglieder des ELK zu Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtetet.
Sondersitzungen sind in dringenden Fällen möglich. Sie werden durch die Sprecherin und den Sprecher oder deren Stellvertretenden einberufen.

Tagesordnung:

Die Tagesordnung wird mit der Einladung und dem Protokoll bekanntgegeben. Dies erfolgt im Vorfeld per E-Mail an allen Mitglieder.
Spontane Themen können  im letzten Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ beraten werden.

Anwesenheit:

Die Mitgliedschaft im ELK ist mit der Wahl durch die Klassenelternschaft verbindlich.
Insofern ist durch mindestens eine Vertretung der Klasse die Teilnahme an den Sitzungen sicherzustellen.
Jedes Mitglied hat im Verhinderungsfall die Sprecherin oder den Sprecher des ELK rechtzeitig vor der Sitzung zu informieren.

Sitzungsleitung:

Der ELK bestimmt zu Beginn jeder Sitzung eine Person für die Moderation, das Protokoll und die Zeitüberwachung für die jeweilige Sitzung.

Protokoll:

Die Führung des Protokolls liegt in der Hand des Protokollierenden.
Es enthält Aussagen zur Anwesenheit, zu allen behandelten Tagesordnungspunkten, anstehenden Aufgaben, übertragenen Verantwortlichkeiten, Terminen und Beschlüssen.
Die Einladung von Gästen ist von jedem Mitglied möglich.
Die Einsicht sämtlicher Protokolle ist auf Nachfrage bei der Sprecherin oder dem Sprecher des ELK möglich.

Beschlussfassung:

Stimmberechtigt sind alle gewählten Eltern und Vertretungen des pädagogischen Kollegiums.
Beschlussanträge bedürfen einer formlosen Meldung an die Sprecherin oder den Sprecher. Sie werden mit der Tagesordnung bekannt gegeben.
Beschlussanträge zur Änderung der Geschäftsordnung des ELK müssen den Mitgliedern mindestens 10 Kalendertage vor der nächsten Sitzung bekannt gegeben werden.
Beschlüsse bedürfen der Zweidrittelmehrheit der Anwesenden und dürfen nicht in die Zuständigkeit anderer Gremien eingreifen.

(5) Zusammenarbeit des ELK mit anderen Gremien der Schule

Schulleitungskonferenz:

Der ELK ist durch eine von ihm gewählte  Vertretung ständiger Gast in den Sitzungen mit beratender Stimme. Auf Grund der Vertraulichkeit und Sensibilität der Themen wird die Vertretung bis auf Widerruf gewählt.
Es erfolgt gegenseitige Information über anstehende Entscheidungen und getroffene Beschlüsse.
Dem ELK ist vor Beschlüssen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Vorstand:

Der ELK wählt für die Dauer von zwei Jahren eine Vertretung  für den Vorstand.
Diese Vertretung hat im öffentlichen Teil der Vorstandssitzung eine beratende Funktion.
Es erfolgt eine gegenseitige Information  über anstehende Entscheidungen und getroffene Beschlüsse.

Vertrauenskreis:

Für dieses Gremium entsendet der ELK vier vertrauenswürdige Eltern. Die Mitglieder werden alle zwei Jahre neu gewählt.

Schülerrat:

Der ELK wählt für die Dauer von zwei Jahren eine Ansprechperson für den Schülerrat. Hierüber ist eine gegenseitige Information über anstehende Entscheidungen und getroffene Beschlüsse gewährleistet.
Anfragen und Teilnahme an den Sitzungen können gegenseitig erfolgen.

Arbeitskreise:

Der ELK wählt für die Dauer von zwei Jahren mindestens eine Ansprechperson für den jeweiligen Arbeitskreis der Schule.

Außerhalb der Schule:

Darüber hinaus organisiert der ELK die Zusammenarbeit mit Elternvertretungen der Waldorfschulen in der Regionalkonferenz Mitte-Ost und wählt eine Vertretung für den Stadtelternrat und den Stadtelternbeirat.

(6) Finanzen

Die Spendeneinnahmen des Sommerfestes werden als „Spenden“ auf das Schulkonto eingezahlt und stehen dem ELK zur Verfügung. Bei dem ELK können Zuschüsse aus den Spendeneinnahmen beantragt werden für Projekte, die der Schulgemeinschaft als Ganzes zugutekommen. Der ELK beschließt über die Vergabe der Mittel.

(7) Inkrafttreten, Änderungen und Bekanntmachung

Der ELK arbeitet ab dem Schuljahr 2007/2008 nach der Geschäftsordnung.
Der ELK hat die Möglichkeit, auf Beschluss im ELK die Geschäftsordnung zu ändern, zu ergänzen oder außer Kraft zu setzen (siehe Beschlussfassung).
Die Geschäftsordnung und eventuelle Änderungen werden dem Vorstand und Lehrerkollegium schriftlich zur Kenntnis gegeben.
Die Geschäftsordnung wird im Mittwochsblatt für alle Elternhäuser veröffentlicht und tritt mit Beschlussfassung in Kraft.