Schulgeld

Schulgeld ist leider für den Betrieb einer Schule in freier Trägerschaft unverzichtbar, da die öffentlichen Zuschüsse nur ca. 65% der Kosten vergleichbarer staatlicher Schulen decken. An der Freien Waldorfschule Magdeburg wird das Schulgeld mit jeder Familie frei vereinbart, nachdem die Aufnahme des Kindes – unabhängig von der Schulgeldvereinbarung – beschlossen ist.

Der freien Vereinbarung wird ein Richtsatz von 6 Prozent aller Nettoeinkünfte der Familie (ohne Kindergeld) zu Grunde gelegt. Besuchen zwei Kinder derselben Familie die Schule, sind es insgesamt 7,5 Prozent. Unsere Beitragsordnung finden Sie hier:

Der Erhebungsbogen, dient als Grundlage für die Berechnung und kann hier eingesehen werden:

Abweichungen von diesem Richtsatz werden vereinbart, wenn das Kind sonst auf Grund der Schulgeldhöhe die Schule nicht oder nicht mehr besuchen könnte.

Seit Juli 2006 sind außerdem Höchstbeträge eingeführt worden. Dadurch entfällt bei einem Familiennettoeinkommen über 3.666,66 Euro monatlich der Einzelnachweis.

Zusätzlich zum vereinbarten Schulgeld fallen noch weitere Kosten an. Eine Aufstellung finden Sie hier: